Änderungsabnahme (§ 19 Abs. 3 StVZO)
Wenn an Ihrem Fahrzeug Teile angebaut oder verändert werden, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (z. B. ABE, EG- oder ECE-Genehmigung) vorliegt, führen wir die erforderliche Änderungsabnahme durch.
Damit wir die Abnahme positiv abschließen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Das Prüfzeugnis muss eindeutig dem Fahrzeug zugeordnet werden können (Verwendungsbereich). Alle im Prüfzeugnis genannten Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden. Das Fahrzeug muss trotz der Änderungen weiterhin vorschriftsmäßig und verkehrssicher sein. Nach erfolgreicher Prüfung stellen wir Ihnen einen Änderungsnachweis aus. Dieser bestätigt den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau der Teile.
