BO-Kraft (Personenbeförderung)

Wir prüfen Fahrzeuge zur Personenbeförderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der BOKraft. Unsere Prüfingenieure führen Untersuchungen nach §§ 41, 42 (1) und 42 (2) BOKraft an Taxis und Mietwagen durch. Diese Fahrzeuge müssen einmal jährlich sowohl zur Hauptuntersuchung als auch zur zusätzlichen Prüfung nach BOKraft vorgeführt werden.

Im Rahmen der BOKraft-Untersuchung prüfen wir unter anderem:

  • vorgeschriebene Ausrüstung wie Alarmanlage
  • Fahrpreisanzeiger (Taxameter)
  • ordnungsgemäße Beschriftung und Kennzeichnung
  • weitere sicherheitsrelevante und gesetzliche Anforderungen.
  • So stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug alle Vorschriften für den gewerblichen Personentransport erfüllt.

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