H-Kennzeichen / Oldtimerbegutachtung (§ 23 StVZO)
Wir führen an Ihrem Fahrzeug eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO durch, um die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen oder ein rotes 07er-Kennzeichen zu prüfen.
Erfüllt Ihr Fahrzeug alle vorgeschriebenen Kriterien, bestätigen wir dies mit einem entsprechenden Gutachten als Grundlage für die Zulassung.
Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen
Ein H-Kennzeichen kann erteilt werden, wenn:
- das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde
- sich das Fahrzeug in einem guten, erhaltenswerten Zustand befindet
- die Oldtimerbegutachtung erfolgreich abgeschlossen wird
Umfang der Oldtimerbegutachtung
Im Rahmen der Begutachtung prüfen wir Ihr Fahrzeug umfassend:
- Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Bewertung des Pflege- und Erhaltungszustands
- Begutachtung des Gesamtfahrzeugs
- Prüfung der Originalität der wesentlichen Baugruppen
Zu den relevanten Baugruppen zählen unter anderem:
- Karosserie und Aufbau
- Rahmen und Fahrwerk
- Motor und Antrieb
- Bremsanlage und Lenkung
- Räder und Reifen
- elektrische Anlage
- Innenraum
Ein H-Kennzeichen bietet Ihnen mehrere Vorteile:
- Zufahrt zu Umweltzonen
- pauschale und häufig günstigere Kfz-Steuer
Wichtiger Hinweis
Für die Begutachtung ist erforderlich, dass Ihr Fahrzeug bereits über deutsche Fahrzeugdokumente verfügt (z. B. Zulassungsbescheinigung). Fahrzeuge, die direkt aus dem Ausland kommen, müssen zunächst entsprechend zugelassen werden.
